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Unter dem Begriff Schulabsentismus sind verschiedene Formen von Schulmeidung trotz Schulpflicht zusammengefasst. Neben der totalen Verweigerung, zur Schule zu gehen, kann es auch zu gelegentlichen oder auf Schulfächer bezogene Fehlzeiten kommen.
Rechtlich ist das häufig so benannte „Schulschwänzen“ eine Schulpflichtverletzung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, gegen die letztlich Sanktionen möglich sind. Für Schüler und Schülerinnen bedeutet das Fernbleiben der Schule letztlich Verlust von Bildung, Entwicklung und Chancen mit Folgen für das spätere berufliche Leben.
Warum es zu dieser Schulmeidung oder Schulablehnung kommt, kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Je eher die Gründe erkannt werden, warum ein Kind oder Jugendlicher nicht in die Schule kommt, umso schneller und angemessen kann diese darauf reagieren und verhindern, dass sich eine solche Situation „etabliert“.
In der aktuellen niedersächsischen Handreichung wird zwischen Unterrichtsabsentismus, Schulschwänzen und Schulabsentismus unterschieden. Dazu werden verschiedene schulische Maßnahmen besprochen.