Bisher hatten wir in jedem Schuljahr mehr Anmeldungen als Plätze. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber für die Gesamtschulen ein differenziertes Losverfahren vor: Die angemeldeten Schüler*innen werden vier Lostöpfen zugewiesen. Relevant für die Zuordnung zu den Lostöpfen sind die Noten der Fächer Deutsch, Mathe und Sachunterricht im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse. Die Größe der Lostöpfe entspricht prozentual der Größe der entsprechenden Leistungsgruppen in den vierten Klassen der Grundschulen der Hansestadt Stade.
Außerdem gilt: Geschwisterkinder und Stadtkinder haben Vorrang. Landkreiskinder dürfen erst aufgenommen werden, wenn ein Lostopf nicht von Stadtkindern gefüllt wurde.
In höheren Jahrgängen können wir nur dann Schüler*innen aufnehmen, wenn Plätze frei werden.